Nach Abitur, Studium und Referendariat arbeitete ich mehrere Jahre als Justiziar einer Sparkasse und erwarb nebenberuflich an der Bankakademie und der IHK die Zusatzqualifikation „Bankfachwirt“. Danach war ich einige Jahre „Senior-Analyst“ für einen Kreis insolventer oder von Insolvenz bedrohter Firmenkunden einer bundesweit tätigen Großbank, bis ich zu einer Volksbank als Leiter der Abteilung für insolvente oder von Insolvenz bedrohte Firmen- und Privatkunden wechselte. Seit mehreren Jahren biete ich als freiberuflicher Rechtsanwalt mit Kanzleisitz in Althengstett – Kreis Calw - Beratung, Begleitung und Vertretung für Privatpersonen sowie für Unternehmen an.
Gerne berate und vertrete ich auch Sie – insbesondere auf folgenden Gebieten:
Nicht immer lassen sich unterschiedliche Interessen mühelos ausgleichen – je nach Sachlage können Konflikte eskalieren, bis hin zu Kündigungen, Sicherheitenverwertungen, gerichtlichen Auseinandersetzungen, Zwangsversteigerungen und Insolvenzverfahren. Wer die Regeln kennt und Erfahrung hat, kann Schäden begrenzen und Perspektiven aufzeigen. Aus mehr als 25 Jahren Tätigkeit in und für Banken resultiert meine große Vertrautheit mit den üblichen Bankgeschäften, deren bankinterner Abwicklung, den Vorgaben der Bankenaufsicht und den zivilrechtlichen Regeln – einschließlich deren Entwicklung während den letzten Jahren.
Alles „rund um die Immobilie“ ist jedem Juristen, der während langjähriger Tätigkeit in und für Banken mit angegliederter Immobilienmakler- und Immobilienverwaltungseinheit Erfahrung sammelte, wohl vertraut: Rechtsfragen der Bau-, Bauunternehmer- und Bauträgerfinanzierungen, der Projektentwicklung, der Aufteilung größerer Objekte, der Konflikte nach vorzeitiger Baueinstellung, der Probleme von WEG-Verwaltern und Eigentümern, Vermietern und Mietern, der Beendigung von Mietverhältnissen usw. Hinzu treten praktische Erfahrungen mit Zwangsverwaltung, Zwangsversteigerung, Räumung, Vermarktung etc.
Gut, wenn man sich im Familien- und Verwandtenkreis versteht und fair miteinander umgeht. Vorsorgliche Klärung und verbindliche Festschreibungen (z. B. Partnerschafts-, Ehe- und Erbverträge, Vorsorgevollmachten usw.) können sehr nützlich, unter Umständen dringend anzuraten sein! Aber: was tun, wenn Beziehungen scheitern, wenn Menschen und Verhältnisse sich anders entwickeln als erhofft? Trennung, Scheidung, Kindeswohl, Unterhalt und mehr sind dann verbindlich zu regeln – möglichst im Einvernehmen, andernfalls vor Gericht! Auch nach Todesfällen geht die allseitige Trauer nicht selten in Zwist um das Erbe über – oder um Nachlassverbindlichkeiten und Bestattungskosten. Verständige und rechtssichere Beratung und Interessenvertretung ist dann unverzichtbar – je eher, je persönlicher und je engagierter, desto besser!
Gute Beziehungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern sind wichtig – aber nicht selbstverständlich: Interessengegensätze müssen gesehen, ggf. Kompromisse gefunden und Vereinbarungen ausgehandelt werden. Sowohl die einzelvertragliche Ebene als auch der Betrieb insgesamt sind im Blick zu behalten. Marktveränderungen können zu Anpassungen nötigen, Probleme aus dem persönlichen Bereich können Konsequenzen fordern – bis hin zur Lösung von Arbeitsverhältnissen als „letzter Ausweg“. Dank langjähriger Tätigkeit auf dem Gebiet „bankmäßige Firmenkunden-Begleitung“ wie auch dank langjähriger Betriebsrats-Zugehörigkeit kenne ich auch diese Materie aus beiden Perspektiven – und kann kompetente Beratung, Begleitung und Vertretung anbieten.
Lassen Sie uns Kontakt aufnehmen – denn, wie Eingangs bemerkt: Ihre (Rechts-)Probleme möchte ich haben … um das Bestmögliche für Sie zu erreichen!